§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“ genannt)
gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns
A&V Meyer GmbH & Co. KG
An der Unlandsbäke 19
49393 Lohne
Geschäftsführerin: Andrea Osterhoff & Vivien Meyer
Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg
Handelsregisternummer: HRA 206905 / HRB 215918
Telefonnummer: 04442 / 8021555
E-Mail-Adresse: zuhause@av-meyer.de
(im Folgenden: „Auftragnehmer“ genannt) und unseren Kunden (im Folgenden:
„Auftraggeber“, gemeinschaftlich auch „die Parteien“ genannt). Die AGB gelten nur, wenn der
Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Alle zwischen dem Auftraggeber und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen
Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn
wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen
AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein
schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung.
Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie
in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind allgemeine Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten, die im
Wesentlichen darauf beschränkt sind, den vorhandenen Adressenbestand auszuwerten. Zu
darüber hinausgehenden Leistungen, insbesondere intensiver Werbemaßnahmen sind wir
nicht verpflichtet.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für den tatsächlichen Abschluss eines
Kaufvertrages.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Diese sind als Aufforderung an den
Auftraggeber zu verstehen, uns ein Vertragsangebot zu unterbreiten.
(2) Die Beauftragung unserer Dienstleistungen durch den Auftraggeber gilt als verbindliches
Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung durch den Auftraggeber nichts anderes
ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung (Annahme) anzunehmen. Andernfalls gilt die Annahme
als neues Angebot (§ 150 BGB).
(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch
Aufnahme der Dienstleistungen erklärt werden.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
(5) Der Vertragstext wird nicht auf unseren Systemen gespeichert.
§ 4 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers
(1) Wir behalten uns vor, für beide Vertragsparteien entgeltlich tätig zu sein. Jede
Doppeltätigkeit verpflichtet uns zu strenger Unparteilichkeit.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen Umständen unverzüglich
Kenntnis zu geben, die für dessen Kaufs- bzw. Verkaufsentscheidung von Bedeutung sein
können. Er wird den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner
Bemühungen unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist er jedoch nur dann verpflichtet,
wenn dies separat vereinbart wird.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns durchzuführen.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Auftragnehmer (Makler) nebeneinander zu
beauftragen. Ihm verbleibt auch das Recht, sich ohne Einschaltung des Auftragnehmers um
den Abschluss des Kauf- bzw. Verkaufsvertrages zu bemühen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände,
die die Durchführung unserer Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt
insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Kaufs- bzw.
Verkaufsabsicht.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und
Unterlagen zum Vertragsobjekt zu übergeben, die für unsere Tätigkeit von Bedeutung sind.
Dies gilt auch im Hinblick auf eine spätere Aufgabe oder Änderung der Kaufs- bzw.
Verkaufsabsicht.
(4) Weisen wir einen Kauf- bzw. Verkaufsinteressenten nach, der dem Auftraggeber bereits
bekannt ist, obliegt es dem Auftraggeber, unseren Nachweis schriftlich oder in Textform
zurückzuweisen.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vom Zustandekommen eines Vertrages
unverzüglich zu benachrichtigen und uns auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift
des Vertrages zu übermitteln.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen Informationen
vertraulich zu behandeln und diese insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben.
(7) Wird unsere Chance, die Provision zu verdienen, infolge eines vertragswidrigen und
schuldhaften Verhaltens des Auftraggeber vereitelt, hat der Auftraggeber Aufwendungsersatz
gemäß § 8 dieser AGB zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht
ausgeschlossen.
§ 6 Provision und Zahlungsbedingungen
(1) Beim Verkauf einer Wohnimmobilie teilen sich der Auftraggeber
und der Auftragnehmer die Provisionskosten. (50% pro Partei).
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an uns eine Provision in Höhe von 2,95 %
inklusive der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer des Gesamtkaufpreises zu bezahlen.
Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.).
Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt nicht unseren Provisionsanspruch.
(2) Unser Provisionsanspruch ist entstanden und fällig, sobald der von uns nachgewiesene
oder vermittelte Vertrag zustande gekommen und notariell beurkundet worden ist. Dies gilt
auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Auftrags, aber
aufgrund unserer Tätigkeit zustande kommt.
(3) Der Nachweis des Vertragsschlusses durch uns gilt als anerkannt, sofern der
Auftraggeber nicht schriftlich innerhalb von einer Woche seine Vorkenntnis mit Angabe der
Quelle mitteilt. Der spätere Nachweis der Vorkenntnis bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
§ 7 Aufwendungsersatz
(1) Im Falle des § 6 Abs. 7 sowie in den Fällen, in denen wir den Maklervertrag aus
wichtigem Grund kündigen, können wir nach § 8 Abs. 2 den Ersatz unseres Aufwands
verlangen.
(2) Zu unserem Aufwand gehören vor allem die Kosten für Inserate, Exposés, sonstige
Prospekte, die Einstellung im Internet, Hinweisschilder sowie sonstige konkrete für den
Auftrag aufgewandte Mittel. Nicht zum Aufwand gehören unsere allgemeinen
Geschäftsunkosten sowie unsere eigene Arbeitszeit.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit unserer Hauptforderung synallagmatisch
verknüpft oder von uns anerkannt sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine
schriftliche Anzeige an uns erforderlich.
§ 9 Geldwäsche
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG gehören auch die Immobilienmakler zu derjenigen Berufsgruppe,
die bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit den allgemeinen Identifizierungspflichten des § 2
Abs. 1 und 2 auch i.V.m. Abs. 3 GwG unterliegen. Immobilienmakler müssen daher beim
Vorliegen gewisser Voraussetzungen ihre Geschäftspartner nach Namen und Anschrift
identifizieren und sich ein amtliches Legitimationspapier vorlegen lassen. Hierzu ist es
erforderlich, dass wir mittels einer Kopie nach § 11 GwG die relevanten Daten aus dem
Personalausweis des Auftraggebers festhalten. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der
Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis hat eine feste Laufzeit von drei (3) Monaten. Während dieses
Zeitraums ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar. Er verlängert sich um jeweils drei (3)
weitere Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt wird.
(2) Jede Vertragspartei hat das Recht den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist zu kündigen.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 11 Haftung Auftragnehmer
(1) Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere
Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe
nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen
Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und
auf die der Auftraggeber vertrauen darf. Im Übrigen haften wir nicht.
(2) Unsere Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen unserer Auftraggeber. Wir
übernehmen keine Gewähr dafür, dass diese Angaben zutreffend sind.
(3) Wir haften insbesondere nicht für die Bonität der nachgewiesenen Interessenten.
§ 12 Datenschutz und Urheberrechte
(1) Soweit für die Durchführung des Vertrages die Nutzung personenbezogener Daten des
Auftraggebers erforderlich sind, willigt dieser ein, dass wir diese Daten erheben, verarbeiten
und nutzen und im erforderlichen Umfang unseren Subunternehmern und Partnern
übermitteln.
(2) Im Übrigen gelten unsere Datenschutzbestimmungen (https://www.av-meyer.de/
Datenschutzerklärung), die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung
(BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).
(3) Wir haben an allen Inseraten, Exposés, sonstigen Prospekten, Beschreibungen, Fotos
und erstellten Unterlagen die Urheberrechte. Eine Verwendung der Inserate, Exposés,
sonstigen Prospekte, Beschreibungen, Fotos und erstellten Unterlagen ist ohne unsere
ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
§ 13 Geheimhaltung
Wir sind verpflichtet, hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrags erlangten Kenntnisse
über das Vertragsobjekt und den Auftraggeber Verschwiegenheit zu bewahren, es sei denn,
dass der Auftraggeber uns (schriftlich) von dieser Geheimhaltung entbindet.
§ 14 Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten
geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen
erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://
ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem
anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus
diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Stand: 2020
A&V Meyer GmbH & Co. KG