Allgemeine


Geschäftsbedingungen



von A&V Meyer GmbH & Co. KG

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“ genannt)

gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns

A&V Meyer GmbH & Co. KG

An der Unlandsbäke 19

49393 Lohne

Geschäftsführerin: Andrea Osterhoff & Vivien Meyer

Handelsregister: Amtsgericht Oldenburg

Handelsregisternummer: HRA 206905 / HRB 215918

Telefonnummer: 04442 / 8021555

E-Mail-Adresse: zuhause@av-meyer.de

(im Folgenden: „Auftragnehmer“ genannt) und unseren Kunden (im Folgenden:

„Auftraggeber“, gemeinschaftlich auch „die Parteien“ genannt). Die AGB gelten nur, wenn der

Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein

Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch

ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Alle zwischen dem Auftraggeber und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen

Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, unserer schriftlichen

Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn

wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

(5) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich

Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen

AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein

schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung.

Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie

in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages sind allgemeine Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten, die im

Wesentlichen darauf beschränkt sind, den vorhandenen Adressenbestand auszuwerten. Zu

darüber hinausgehenden Leistungen, insbesondere intensiver Werbemaßnahmen sind wir

nicht verpflichtet.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für den tatsächlichen Abschluss eines

Kaufvertrages.


§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Diese sind als Aufforderung an den

Auftraggeber zu verstehen, uns ein Vertragsangebot zu unterbreiten.

(2) Die Beauftragung unserer Dienstleistungen durch den Auftraggeber gilt als verbindliches

Vertragsangebot. Sofern sich aus der Beauftragung durch den Auftraggeber nichts anderes

ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen durch

Zusendung einer Auftragsbestätigung (Annahme) anzunehmen. Andernfalls gilt die Annahme

als neues Angebot (§ 150 BGB).

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch

Aufnahme der Dienstleistungen erklärt werden.

(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

(5) Der Vertragstext wird nicht auf unseren Systemen gespeichert.


§ 4 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

(1) Wir behalten uns vor, für beide Vertragsparteien entgeltlich tätig zu sein. Jede

Doppeltätigkeit verpflichtet uns zu strenger Unparteilichkeit.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen Umständen unverzüglich

Kenntnis zu geben, die für dessen Kaufs- bzw. Verkaufsentscheidung von Bedeutung sein

können. Er wird den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner

Bemühungen unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist er jedoch nur dann verpflichtet,

wenn dies separat vereinbart wird.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen

Kaufmanns durchzuführen.


§ 5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Auftragnehmer (Makler) nebeneinander zu

beauftragen. Ihm verbleibt auch das Recht, sich ohne Einschaltung des Auftragnehmers um

den Abschluss des Kauf- bzw. Verkaufsvertrages zu bemühen.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände,

die die Durchführung unserer Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt

insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder die Änderung der Kaufs- bzw.

Verkaufsabsicht.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und

Unterlagen zum Vertragsobjekt zu übergeben, die für unsere Tätigkeit von Bedeutung sind.

Dies gilt auch im Hinblick auf eine spätere Aufgabe oder Änderung der Kaufs- bzw.

Verkaufsabsicht.

(4) Weisen wir einen Kauf- bzw. Verkaufsinteressenten nach, der dem Auftraggeber bereits

bekannt ist, obliegt es dem Auftraggeber, unseren Nachweis schriftlich oder in Textform

zurückzuweisen.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vom Zustandekommen eines Vertrages

unverzüglich zu benachrichtigen und uns auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift

des Vertrages zu übermitteln.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen Informationen

vertraulich zu behandeln und diese insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben.

(7) Wird unsere Chance, die Provision zu verdienen, infolge eines vertragswidrigen und

schuldhaften Verhaltens des Auftraggeber vereitelt, hat der Auftraggeber Aufwendungsersatz

gemäß § 8 dieser AGB zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht

ausgeschlossen.


§ 6 Provision und Zahlungsbedingungen

(1) Beim Verkauf einer Wohnimmobilie teilen sich der Auftraggeber 

und der Auftragnehmer die Provisionskosten. (50% pro Partei).

Der Auftraggeber verpflichtet sich, an uns eine Provision in Höhe von 2,95 % 

inklusive der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer des Gesamtkaufpreises zu bezahlen.

Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.).
Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt nicht unseren Provisionsanspruch.

(2) Unser Provisionsanspruch ist entstanden und fällig, sobald der von uns nachgewiesene

oder vermittelte Vertrag zustande gekommen und notariell beurkundet worden ist. Dies gilt

auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Auftrags, aber

aufgrund unserer Tätigkeit zustande kommt.

(3) Der Nachweis des Vertragsschlusses durch uns gilt als anerkannt, sofern der

Auftraggeber nicht schriftlich innerhalb von einer Woche seine Vorkenntnis mit Angabe der

Quelle mitteilt. Der spätere Nachweis der Vorkenntnis bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.


§ 7 Aufwendungsersatz

(1) Im Falle des § 6 Abs. 7 sowie in den Fällen, in denen wir den Maklervertrag aus

wichtigem Grund kündigen, können wir nach § 8 Abs. 2 den Ersatz unseres Aufwands

verlangen.

(2) Zu unserem Aufwand gehören vor allem die Kosten für Inserate, Exposés, sonstige

Prospekte, die Einstellung im Internet, Hinweisschilder sowie sonstige konkrete für den

Auftrag aufgewandte Mittel. Nicht zum Aufwand gehören unsere allgemeinen

Geschäftsunkosten sowie unsere eigene Arbeitszeit.


§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit unserer Hauptforderung synallagmatisch

verknüpft oder von uns anerkannt sind.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die

Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist

unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine

schriftliche Anzeige an uns erforderlich.


§ 9 Geldwäsche

Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG gehören auch die Immobilienmakler zu derjenigen Berufsgruppe,

die bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit den allgemeinen Identifizierungspflichten des § 2

Abs. 1 und 2 auch i.V.m. Abs. 3 GwG unterliegen. Immobilienmakler müssen daher beim

Vorliegen gewisser Voraussetzungen ihre Geschäftspartner nach Namen und Anschrift

identifizieren und sich ein amtliches Legitimationspapier vorlegen lassen. Hierzu ist es

erforderlich, dass wir mittels einer Kopie nach § 11 GwG die relevanten Daten aus dem

Personalausweis des Auftraggebers festhalten. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der

Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.


§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis hat eine feste Laufzeit von drei (3) Monaten. Während dieses

Zeitraums ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar. Er verlängert sich um jeweils drei (3)

weitere Monate, wenn er nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer

Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt wird.

(2) Jede Vertragspartei hat das Recht den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung

einer Kündigungsfrist zu kündigen.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


§ 11 Haftung Auftragnehmer

(1) Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere

Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe

nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen

Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und

auf die der Auftraggeber vertrauen darf. Im Übrigen haften wir nicht.

(2) Unsere Angaben und Auskünfte beruhen auf Aussagen unserer Auftraggeber. Wir

übernehmen keine Gewähr dafür, dass diese Angaben zutreffend sind.

(3) Wir haften insbesondere nicht für die Bonität der nachgewiesenen Interessenten.


§ 12 Datenschutz und Urheberrechte

(1) Soweit für die Durchführung des Vertrages die Nutzung personenbezogener Daten des

Auftraggebers erforderlich sind, willigt dieser ein, dass wir diese Daten erheben, verarbeiten

und nutzen und im erforderlichen Umfang unseren Subunternehmern und Partnern

übermitteln.

(2) Im Übrigen gelten unsere Datenschutzbestimmungen (https://www.av-meyer.de/

Datenschutzerklärung), die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung

(BDSG-neu) und des Telemediengesetzes (TMG).

(3) Wir haben an allen Inseraten, Exposés, sonstigen Prospekten, Beschreibungen, Fotos

und erstellten Unterlagen die Urheberrechte. Eine Verwendung der Inserate, Exposés,

sonstigen Prospekte, Beschreibungen, Fotos und erstellten Unterlagen ist ohne unsere

ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.


§ 13 Geheimhaltung

Wir sind verpflichtet, hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrags erlangten Kenntnisse

über das Vertragsobjekt und den Auftraggeber Verschwiegenheit zu bewahren, es sei denn,

dass der Auftraggeber uns (schriftlich) von dieser Geheimhaltung entbindet.


§ 14 Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten

geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von

Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen

erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://

ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.


§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem

anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus

diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

Stand: 2020

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